(gültig ab 23.03.2024)
1. SJV-Pass obligatorisch ab gelbem Gurt.
2. Gebühren SJV: Werden jährlich von der DV des SJV auf den 1.1. des Folgejahres festgelegt.
3. Mitgliederbeiträge JCU sind in den Statuten verankert und können mit GV-Beschluss geändert werden (idR per 1.1 des Folgejahres).
4. Gebühren JCU: Können durch Vorstandsbeschluss jederzeit und sofort geändert werden.
1. SJV-Pass obligatorisch ab gelbem Gurt.
2. Gebühren SJV: Werden jährlich von der DV des SJV auf den 1.1. des Folgejahres festgelegt.
3. Mitgliederbeiträge JCU sind in den Statuten verankert und können mit GV-Beschluss geändert werden (idR per 1.1 des Folgejahres).
4. Gebühren JCU: Können durch Vorstandsbeschluss jederzeit und sofort geändert werden.